Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten VertreterInnen der einzelnen Klassenpflegschaften. Sie entsendet wiederum Vertreter in die Schulkonferenz. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Eltern und deren Kinder in der Schule zu vertreten. An den Schulpflegschaftssitzungen nimmt auch die Schulleiterin in beratender Funktion teil, wodurch ein direkter Austausch zwischen Eltern und der Schulleitung möglich ist.