Eltern

Elternmitwirkung – Eltern mit Wirkung

Elternmitwirkung in der Grundschule

Eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und eine gute schulische Entwicklung jedes Kindes. Eltern und Lehrkräfte ergänzen einander in dieser Partnerschaft, indem sie sich über gleiche Ziele und Methoden der Bildung und Erziehung verständigen.

In Grundschulen gibt es für Eltern zahlreiche Möglichkeiten, in Arbeitskreisen gemeinsam mit Lehrkräften Ziele und Regelungen zu erarbeiten und festzulegen, die für das Lernen und Leben in der Schulgemeinschaft wichtig sind. Diese Regelungen können helfen, Konflikte zu vermeiden oder sie auf sinnvolle Weise zu lösen. Eltern und Lehrkräfte verständigen sich zum Beispiel auf Haus und Klassenordnungen, auf Verhaltensregeln für die Schule oder treffen Absprachen zu den Hausaufgaben. Neben der gemeinsamen Weiterentwicklung des Schulprogramms erarbeiten Eltern in vielen Schulen mit den Lehrkräften auch „Erziehungsvereinbarungen“, um eine lernfördernde und konfliktarme Atmosphäre zu schaffen.

Für eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Grundschule ist es wichtig, immer wieder das Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern zu suchen. Gelegenheit dazu bieten die regulären Sprechstunden der Lehrkräfte oder vereinbarte Gesprächstermine. Vor allem die zweimal im Jahr stattfindenden Elternsprechtage sollten Eltern nutzen, um sich über die Leistungen und die persönliche Entwicklung ihres Kindes genau zu informieren, aber auch um über besondere Probleme und Belastungen des Kindes zu sprechen. Solche Informationen werden vertraulich behandelt und helfen dem Kind.

Die Klassenkonferenz

In der Klassenkonferenz wird die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der einzelnen Klasse besprochen. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere (sozial-) pädagogische Personal. Die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft kann zum Teil beratend an der Klassenkonferenz teilnehmen.

Die Klassenpflegschaft

Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.

Die Schulpflegschaft

Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.