Die Erlaubnis zur Errichtung eines Schulgebäudes auf dem in Flur 11 der Steuergemeinde Hörde gelegenen Grundstück an der Weingarten Straße wird durch den Magistrat der Stadt Hörde erteilt.
Die Erlaubnis zur Errichtung eines Schulgebäudes auf dem in Flur 11 der Steuergemeinde Hörde gelegenen Grundstück an der Weingarten Straße wird durch den Magistrat der Stadt Hörde erteilt.